Digitale
Gesundheitsanwendungen
Digitale
Gesundheits-
anwendungen
Mit dem am 19.12.2019 in Kraft getretenen Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) soll unter anderem die Gesundheitsversorgung in Deutschland digitalisiert werden.
Das DVG regelt unter anderem, dass die Entscheidung über die Leistungserbringung in der Regelversorgung beim „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte” (BfArM) liegt. Laut § 33a SGB V haben Versicherte den Anspruch auf die Versorgung mit Medizinprodukten, welche nach der neuen „Medical Device Regulation“ (MDR) einer niedrigen Risikoklasse zugeordnet sind. Dies sind nach Auffassung des Gesetzgebers alle Medizinprodukte der Klasse I und II a. Die Hauptfunktion dieser „Gesundheitsanwendungen“ muss dabei auf digitalen Technologien beruhen und dem Patienten bzw. Versorger bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten helfen oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen unterstützen.
Wir beraten und unterstützen Sie dabei, entsprechende Vorhaben nach der neuen Gesetzgebung umzusetzen und sorgen dafür, dass Ihre Software ein Medizinprodukt der entsprechenden Klasse abbildet und konform ist. Somit haben Sie in uns einen kompetenten Partner, der mit Ihnen die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung vorantreibt.
Zusätzlich beraten wir Sie natürlich auch gern im globalen Kontext, wenn es um Software als Medizinprodukt geht.

Cross4Channel – Gesellschaft für digitales Healthcare Marketing mbH
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